Tanzsportgemeinschaft Marburg e.V.
Turnierpaarordnung der TSG Marburg e.V.
1. Regelung des Turnierpaarstatus
a. ) Turnierpaare müssen im Besitz eines für sie gültigen Startbuches sein. Die Startkarte
muss sie als Clubmitglied der TSG Marburg e.V. ausweisen. Es gilt die Turnier- und
Sportordnung des DTV, die bei Bedarf eingesehen werden kann. Startbücher können
über den Sportwart der TSG Marburg beantragt werden.
2. Rechte und Pflichten der Turnierpaare
a.) Turnierpaare nach Absatz 1.a können an dem für sie eingerichteten Gruppentraining
und freien Training teilnehmen.
b.) Bei von der TSG Marburg ausgerichteten Turnieren oder Veranstaltungen, die die
Anwesenheit der Tänzer und Tänzerinnen erforderlich macht, besteht ein Startverbot
für auswärtige Turniere. Ausnahmen genehmigt der Sportwart.
c.)
Von jedem Turnierpaar werden mindestens fünf Starts pro Jahr erwartet.
3. Am Turniertanz interessierte Paare
a.) Interessierten Paaren wird die Möglichkeit eingeräumt, an max. 4 Terminen in einem
Zeitraum von 6 Wochen nach Absprache mit dem Vorstand am Gruppentraining
kostenfrei teilzunehmen bevor sie dem Verein beitreten.
b.) Gastpaare, die für andere Vereine starten und keine Vereinsmitglieder sind, können
zeitlich befristet zum Turnierpaartraining zugelassen werden. Dies betrifft sowohl das
Gruppentraining als auch das freie Training. Die Genehmigung derartiger Ausnahmen
mit Festlegung des Umfangs, der Dauer und der Gebühren erfolgt durch den Vorstand
unter Berücksichtigung der Interessen der Turnierpaare und kann jederzeit widerrufen
werden.
c.) Nichtturniertänzer, die zum Turniertanz übergehen wollen, bekommen ein spezifisches
Förderungsprogramm durch den Vorstand geboten.
4. Räumlichkeiten der TSG Marburg
a.) Turnierpaare nach Absatz 1.a können die Räume des Bürgerhauses in Marburg-Cappel
und Wehrshausen auch außerhalb der festgelegten Zeiten nutzen, sofern diese nicht
planmäßig von anderen Sparten der TSG Marburg oder durch Sonderveranstaltungen
seitens der Stadt Marburg belegt sind. Die zu beachtende Hallenordnung ist ausgehängt
bzw. über den Sportwart erhältlich.
b.) Nur Turnierpaare nach Absatz 1.a können nach Absprache mit dem Vorstand gegen
Kaution einen Schlüssel erhalten, der Zugang zu den Trainingsräumen (incl.
Musikanlagen), den Umkleide-, Dusch- und Toilettenräumen bietet.
5. Inkrafttreten der Turnierpaarordnung
Diese Turnierpaarordnung tritt zum 22.06.2008 in Kraft.
Der Vorstand der TSG Marburg e.V.
Turnierpaarordnung der TSG Marburg e.V.
1. Regelung des Turnierpaarstatus
a. ) Turnierpaare müssen im Besitz eines für sie gültigen Startbuches sein. Die Startkarte
muss sie als Clubmitglied der TSG Marburg e.V. ausweisen. Es gilt die Turnier- und
Sportordnung des DTV, die bei Bedarf eingesehen werden kann. Startbücher können
über den Sportwart der TSG Marburg beantragt werden.
2. Rechte und Pflichten der Turnierpaare
a.) Turnierpaare nach Absatz 1.a können an dem für sie eingerichteten Gruppentraining
und freien Training teilnehmen.
b.) Bei von der TSG Marburg ausgerichteten Turnieren oder Veranstaltungen, die die
Anwesenheit der Tänzer und Tänzerinnen erforderlich macht, besteht ein Startverbot
für auswärtige Turniere. Ausnahmen genehmigt der Sportwart.
c.)
Von jedem Turnierpaar werden mindestens fünf Starts pro Jahr erwartet.
3. Am Turniertanz interessierte Paare
a.) Interessierten Paaren wird die Möglichkeit eingeräumt, an max. 4 Terminen in einem
Zeitraum von 6 Wochen nach Absprache mit dem Vorstand am Gruppentraining
kostenfrei teilzunehmen bevor sie dem Verein beitreten.
b.) Gastpaare, die für andere Vereine starten und keine Vereinsmitglieder sind, können
zeitlich befristet zum Turnierpaartraining zugelassen werden. Dies betrifft sowohl das
Gruppentraining als auch das freie Training. Die Genehmigung derartiger Ausnahmen
mit Festlegung des Umfangs, der Dauer und der Gebühren erfolgt durch den Vorstand
unter Berücksichtigung der Interessen der Turnierpaare und kann jederzeit widerrufen
werden.
c.) Nichtturniertänzer, die zum Turniertanz übergehen wollen, bekommen ein spezifisches
Förderungsprogramm durch den Vorstand geboten.
4. Räumlichkeiten der TSG Marburg
a.) Turnierpaare nach Absatz 1.a können die Räume des Bürgerhauses in Marburg-Cappel
und Wehrshausen auch außerhalb der festgelegten Zeiten nutzen, sofern diese nicht
planmäßig von anderen Sparten der TSG Marburg oder durch Sonderveranstaltungen
seitens der Stadt Marburg belegt sind. Die zu beachtende Hallenordnung ist ausgehängt
bzw. über den Sportwart erhältlich.
b.) Nur Turnierpaare nach Absatz 1.a können nach Absprache mit dem Vorstand gegen
Kaution einen Schlüssel erhalten, der Zugang zu den Trainingsräumen (incl.
Musikanlagen), den Umkleide-, Dusch- und Toilettenräumen bietet.
5. Inkrafttreten der Turnierpaarordnung
Diese Turnierpaarordnung tritt zum 22.06.2008 in Kraft.
Der Vorstand der TSG Marburg e.V.
turnierpaarordnungdertsgmarburg22.06.2008.pdf |